AGB

AGB

- Stand Juni, 2020 -

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FOEMEDIA digital und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.3 Alle von FOEMEDIA digital angenommenen Aufträge unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten durch die Bestätigung des vorgelegten Angebotes oder spätestens mit Erfüllung des Angebots als anerkannt.

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von FOEMEDIA digital erbracht werden.

 

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Alle Angebote FOEMEDIA digital sind freibleibend.

2.2 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Angebotes/ der Leistungsbeschreibung maßgebend. Die Bestätigung kann auch per Email erfolgen.

2.3 Mündliche oder telefonische Aufträge, Vertragsänderungen- oder Ergänzungen, sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

2.4  Für den Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen FOEMEDIA digital. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen FOEMEDIA digital und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn FOEMEDIA digital mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

2.5 FOEMEDIA digital erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers.

2.6 Die von FOEMEDIA digital erstellten Leistungsbeschreibungen und Protokolle gelten vom Auftraggeber als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Arbeitswoche Änderungswünsche oder Anmerkungen schriftlich FOEMEDIA digital zukommen lässt.

2.7 FOEMEDIA digital ist berechtigt zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten.

2.8 Aufgrund von gesonderter Absprache können Fremdleistungen von Zulieferern von FOEMEDIA digital im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vergeben werden. Soweit genehmigte Fremdleistungen von FOEMEDIA digital im Namen des Auftraggebers vergeben werden, stellt der Auftraggeber FOEMEDIA digital von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

2.9 Im Rahmen von Vorgaben des Auftraggebers hat FOEMEDIA digital Gestaltungsfreiheit.

2.10 Die von FOEMEDIA digital zu erbringenden Leistungen lassen sich je nach Leistungsbeschreibung in vier folgenden Phasen unterteilen: Konzeptions-, Layout-, Umsetzungs- und Änderungsphase. Jede Phase wird in Abstimmung mit dem Kunden abgeschlossen. Das Ergebnis jeder Phase dient als Grundlage für die weitere Leistungserbringung. Abweichende oder ergänzende Anforderungen oder Änderungswünsche zu bereits bestätigten Ergebnissen, können nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.

 

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Soweit nicht anders vereinbart und notwendig, stellt der Auftraggeber Unternehmens- und Produktinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Informationen, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung. Diese sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Der Auftraggeber übernimmt damit die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt FOEMEDIA digital von Ansprüchen Dritter frei.

3.2 Entstehende Kosten für die Beschaffung, Erstellung und Anlieferung der Ausgangsmaterialien trägt der Auftraggeber.

3.3 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Leistungserfüllung durch FOEMEDIA digital verpflichtet. Dies umfasst besonders die Prüfung/ Bestätigung der einzelnen unter 2.10 genannten Phasen. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von FOEMEDIA digital vorgelegten Abstimmungsunterlagen sorgfältig und fristgerecht zu prüfen und entsprechende Entscheidungen unverzüglich FOEMEDIA digital mitzuteilen.

3.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann FOEMEDIA digital einen entsprechenden Mehraufwand verlangen. Kommt der Auftraggeber nach mehrfacher Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist FOEMEDIA digital dazu berechtigt, eine Abschlagszahlung für alle bereits entstandenen Kosten zu verlangen.

3.5 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch FOEMEDIA digital aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

3.6 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an FOEMEDIA digital überträgt.

 

4. Vergütung, Kündigung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die bestätigte Gesamtsumme (netto) des Angebots bezieht sich auf sämtliche Kosten der Leistungserbringung. Er ist für FOEMEDIA digital verbindlich, sofern die Leistung innerhalb der bei Auftragserteilung definierten Leistungsbeschreibungen, Protokollen und Unterlagen erbracht werden kann. Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen FOEMEDIA digital für die beteiligten Leistungsgruppen.

4.2 Die im Angebot genannten Preise FOEMEDIA digital sind freibleibend. Sie gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der Wechselkurs vom Tag des Angebots. Verändert sich der Wechselkurs während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1%, kann FOEMEDIA digital die eigene Vergütung anpassen. Ein Anpassungsanspruch des Kunden besteht nicht.

4.3 In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.

4.4 Hat FOEMEDIA digital im Angebot die voraussichtlich entstehenden Kosten kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird FOEMEDIA digital den Auftraggeber darauf, unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Kostenvolumens, hinweisen. FOEMEDIA digital ist lediglich dann verpflichtet, dem Auftraggeber explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Die zusätzlichen Kosten gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 4 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch FOEMEDIA digital, widerspricht. Im Falle, dass FOEMEDIA digital das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Arbeitgebers versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

4.5 Mit den auf dem Angebot benannten Kosten, werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Kosten abgegolten sind, kann FOEMEDIA digital gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen, Reisekosten Auslagen.

4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Angebotskosten nicht zwangsläufig enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von FOEMEDIA digital zurückzuführen sind.

4.7 Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat FOEMEDIA digital Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

4.8 Kündigt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vorzeitig, ohne dass die Kündigung durch FOEMEDIA digital zu verantworten ist oder tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann FOEMEDIA digital, den entstandenen Schaden geltend machen.

4.9 Eine auf eine gewisse Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit einer monatlichen Vergütung für FOEMEDIA digital, die auch in einem monatlichen Retainer bestehen kann, kann von jeder Partei ordentlich nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.10 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen nicht anderes ergibt, sind Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4.11 Nach Beauftragung kann FOEMEDIA digital aus der Auftragssumme einen angemessenen Vorschuss anfordern, mindestens jedoch 33% der vereinbarten Vergütung. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann FOEMEDIA digital vom Vertrag zurücktreten.

4.12 Für in sich abgeschlossenen Teile eines Auftrages, ist FOEMEDIA digital berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenrechnungen zu stellen. Ist der Auftraggeber mit einer Zwischenrechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann FOEMEDIA digital vom Vertrag zurücktreten.

4.13 Nach Auftragserfüllung und finaler Abnahme erstellt FOEMEDIA digital eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.

 

5. Steuern, Fremdleistungen

5.1 Für den Fall, dass bei ausländischen Zulieferern oder Subunternehmern Umsatzsteuer anfällt, die FOEMEDIA digital im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erstattet bekommt, hat der Kunde FOEMEDIA digital von der ausländischen Umsatzsteuer freizustellen. Die Bruttorechnung des ausländischen Zulieferers oder Subunternehmers wird dem Kunden als Nettopreis in Rechnung gestellt. FOEMEDIA digital bezahlt dem Kunden nach Durchführung des Vorsteuer- Vergütungsverfahrens die Vorsteuer unverzüglich insoweit zurück, als sie erstattet wurde. Der Kunde hat FOEMEDIA digital von ausländischen Quellensteuer (z. B. der indischen Withholding Tax) freizustellen, unabhängig davon ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich ist oder nicht. Die Quellensteuer wird dem Kunden als Nettopreis weiterberechnet. Im Falle der Erstattung wird FOEMEDIA digital unverzüglich den Erstattungsbetrag an den Kunden zurückzahlen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 FOEMEDIA digital haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

6.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

6.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn FOEMEDIA digital hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

6.4 FOEMEDIA digital gewährleistet nicht den Erfolg ihrer Beratungsleistungen.

6.5 Für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte, Dateien, Unterlagen etc. sowie die von ihm bereitgestellten Leistungen und Mitwirkenden und drehen Verwertung in den Leistungen FOEMEDIA digital steht die  FOEMEDIA digital nicht ein.

6.6 Die Haftung für Datenverlust wird auf den auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

6.7 Alle von FOEMEDIA digital erstellten Vorschläge, Entwürfe werden dem Auftraggeber vorgelegt. Nach eingehender Prüfung und Freigabe dieser Vorschläge, Entwürfe von Auftraggeberseite, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.

6.8 Soweit die Haftung FOEMEDIA digital ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 FOEMEDIA digital haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

6.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

6.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn FOEMEDIA digital hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

6.4 FOEMEDIA digital gewährleistet nicht den Erfolg ihrer Beratungsleistungen.

6.5 Für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte, Dateien, Unterlagen etc. sowie die von ihm bereitgestellten Leistungen und Mitwirkenden und drehen Verwertung in den Leistungen FOEMEDIA digital steht die  FOEMEDIA digital nicht ein.

6.6 Die Haftung für Datenverlust wird auf den auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

6.7 Alle von FOEMEDIA digital erstellten Vorschläge, Entwürfe werden dem Auftraggeber vorgelegt. Nach eingehender Prüfung und Freigabe dieser Vorschläge, Entwürfe von Auftraggeberseite, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.

6.8 Soweit die Haftung FOEMEDIA digital ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

7. Geheimhaltungspflicht

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, über sämtliche  ihm bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von FOEMEDIA digital sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne sein Verschulden bekannt werden.

7.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilgen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.

7.3 Verletzt der Auftraggeber oder eine der Personen gemäß den vorstehenden Absätzen die Schweigepflicht, so hat er FOEMEDIA digital eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Netto- Auftragsvolumens, mindestens jedoch € 30.000 zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn er, seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilgen die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.

 

8. Aufbewahrungspflicht FOEMEDIA digital

Nach Beendigung des Auftrags ist es FOEMEDIA digital freigestellt, sämtliche mit dem Projekt zusammenhängende Unterlagen, Dateien oder sonstige Dokumente, die selbst erstellt oder vom Auftraggeber überlassen wurden, aufzubewahren oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe/ Rückgabe oder zur Vernichtung/ Löschung besteht nicht.

 

 

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

9.1 An allen kreativen Leistungen von FOEMEDIA digital werden dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte, erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.

9.2 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet.

9.3 Angelieferte Werke von FOEMEDIA digital dürfen nicht, ohne die ausdrückliche Zustimmung von FOEMEDIA digital, verändert oder auf andere Art und Weisen bearbeitet werden.

9.4 Bei dem Verstoß gegen die hier benannten Urheber- und Nutzungsrechte

 

10. Schlussbestimmung

10.1 Gerichtsstand ist Mainz.

10.2 FOEMEDIA digital ist jedoch dazu berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berüht dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.